Sich mit den Rechtswissenschaften zu beschäftigen, war und ist immer noch ein allseits beliebter Studiengang. Anders als früher machen nun jedoch wesentlich mehr Schüler ihr Abitur und qualifizieren sich daher auch immer häufiger für das Jura-Studium.
Wer bei diesem Studiengang den Numerus Clausus erreicht oder erfolgreich alle benötigten Wartesemester absolviert hat, tritt dem herausfordernden Juristenleben bei.
Ablauf des Studiums
Einen einheitlichen Ablauf des Jurastudiums gibt es nicht direkt, jedoch haben alle Universitäten ähnliche Strukturen.
Beginnend mit dem Grundstudium, den ersten etwa vier Semestern, werden die Studenten in Strafrecht, öffentlichen Recht und zivilen Recht gelehrt. Besteht man dabei alle Prüfungen beziehungsweise erhält alle benötigten Scheine, so kann man die anschließende Zwischenprüfung antreten (von Uni zu Uni unterschiedlich).
Darauf folgend beginnt dann das Hauptstudium, mit einem eigenständig auserwähltem Schwerpunkt, neben den Pflichtfächern. Dieses dauert in der Regel fünf Semester. Das erste Staatsexamen schließt die Lehre an der Universität selbst ab. Hier wird zu einem Großteil Stoff aus dem Grundstudium abgefragt. Ein kleiner Teil wird vom individuellen Schwerpunkt der Universität/des Studenten abhängen.
Praktisch arbeiten kann man anschließend im Referendariat, das zwei Jahre dauert. Hier kann man typischerweise bei einer Behörde oder unterschiedlichen Gerichten Erfahrungen machen.
Staatsexamen Nummer Zwei sieht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Neben einer mündlichen Prüfung führen die letzten Klausuren zum Abschluss des Studiums als Volljurist.